Wie Bundesinnenhardliner Friedrich mit der ewig selben Leier mal wieder entlarvt, dass bei der Vorratsdatenspeicherung die engen Grenzen, die das Verfassungsgericht gesetzt hat, nur dafür da sind, geflissentlich in den Wind geschossen zu werden, erklärt uns der geschätzte Udo Vetter. Es soll nicht um höchste, Leib und Leben bedrohende Gefahren gehen, sondern um ganz gewöhnliche Kriminalität wie Beleidigungen, Betrug oder Diebstählen. Was bei der hanebüchenen Begründung der Zensurinfrastruktur der Netzsperren die Kinderpornografie war, sind beim Überwachungsstaatsinstrument Vorratsdatenspeicherung eben Terror und Mafia – vorgeschobene Gründe für ein gefährliches, verfassungswidriges Unterdrückungsmittel. Das ist in der Tat widerwärtig.

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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich vermisst die Vorratsdatenspeicherung, weil es deswegen schwieriger sei, jene Leute zu erwischen, die online gegen Nationalspieler Mesut Özil gehetzt haben. In …

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